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BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückstellung vom Wehrdienst - Besondere Härte einer Einberufung
Verfahrensgang
- VG Kassel, 11.05.1978 - IV E 151/78
- VG Kassel, 11.05.1978 - IV E 43/78
- BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Es ist daher das Wehrpflichtgesetz - WPflG - in der in diesem Zeitpunkt geltenden Fassung (vgl. BVerfGE 48, 127 [177]) anzuwenden. - BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Da neben dem die Zurückstellung des Klägers vom Wehrdienst ablehnenden Bescheid auch ein Einberufungsbescheid angefochten worden ist, kommt es hinsichtlich der Frage, ob die Bescheide rechtmäßig sind, auf die im Gestellungszeitpunkt, dem 3. April 1978, herrschende Sach- und Rechtslage an (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]). - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Da neben dem die Zurückstellung des Klägers vom Wehrdienst ablehnenden Bescheid auch ein Einberufungsbescheid angefochten worden ist, kommt es hinsichtlich der Frage, ob die Bescheide rechtmäßig sind, auf die im Gestellungszeitpunkt, dem 3. April 1978, herrschende Sach- und Rechtslage an (BVerwGE 34, 155 [158]; 37, 151 [152]).
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Denn sein Studium, ein Ausbildungsabschnitt im Sinne der genannten Vorschrift, war zum Gestellungszeitpunkt, auf den es hier ankommt, noch nicht weitgehend gefördert, weil der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch kein Drittel seines acht Semester dauernden Regelstudiums absolviert hatte (BVerwGE 10, 250 [251]; 23, 100 [103]; 31, 318 [322]). - BVerwG, 01.04.1960 - VII C 7.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Denn sein Studium, ein Ausbildungsabschnitt im Sinne der genannten Vorschrift, war zum Gestellungszeitpunkt, auf den es hier ankommt, noch nicht weitgehend gefördert, weil der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch kein Drittel seines acht Semester dauernden Regelstudiums absolviert hatte (BVerwGE 10, 250 [251]; 23, 100 [103]; 31, 318 [322]). - BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 30.77
Einberufung der Streitkräfte nach dem Bedarf der Bundeswehr - Zusicherung der …
Auszug aus BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Daß der Kläger möglicherweise Kenntnisse verliert, die er während des bisherigen Studiums erworben hat, wenn er der Einberufung zum Wehrdienst folgt, mutet ihm § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG zu (Urteil vom 13. September 1978 - BVerwG 8 C 30.77 -). - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 137.65
Auszug aus BVerwG, 15.11.1978 - 8 C 45.78
Denn sein Studium, ein Ausbildungsabschnitt im Sinne der genannten Vorschrift, war zum Gestellungszeitpunkt, auf den es hier ankommt, noch nicht weitgehend gefördert, weil der Kläger zu diesem Zeitpunkt noch kein Drittel seines acht Semester dauernden Regelstudiums absolviert hatte (BVerwGE 10, 250 [251]; 23, 100 [103]; 31, 318 [322]).
- BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13 …
Das Thema der Anhörung war genügend konkretisier Der Kläger wußte, daß er unmittelbar nach dem am 31. Dezember 1976 ablaufenden Grundwehrdienst seines Bruders zum Grundwehrdienst einberufen werde (vgl. dazu Urteile vom 15. November 1978 - BVerwG 8 C 45.78 - und vom 4. Juli 1979 - BVerwG 8 C 33.78 -).